FRAGE: Für Nutzer des kostenloses Rechtstexter stehen viele Optionen der
Datenschutzerklärung nicht zur Verfügung. Diese sind im Fragebogen ausgegraut bzw.
nicht auswählbar. Schalten Sie diese Optionen und viele weitere Vorteile frei durch
Buchung unseres Legal Essential Angebotes.
HILFSTEXT:
Hier finden Sie alle Details zum Abmahnschutz
ANTWORT: Ich möchte mit eingeschränktem Funktionsumfang fortfahren.
FRAGE: Bitte geben Sie die Kontaktdaten des / der Verantwortlichen für die
Datenverarbeitung an.
ANTWORTEN:
FRAGE: Name
ANTWORT: Alexander Borodaj
FRAGE: Straße und Hausnummer
ANTWORT: Margaretehtenkamp 27
FRAGE: PLZ und Ort
ANTWORT: Wadersloh
FRAGE: Telefon
ANTWORT: 017610871647
FRAGE: E-Mail-Adresse
ANTWORT: AlexTroutArea@web.de
Beschreibung: Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist das Unternehmen
selbst. Bei Einzelunternehmen ist dies die natürliche Person.
FRAGE: Hat Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt?
HILFSTEXT:
In der Regel brauchen Webseiten-Betreiber immer einen Datenschutzbeauftragten,
wenn mindestens 20 Mitarbeiter sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten beschäftigen.
Die automatisierte Verarbeitung meint alle Verarbeitungen mit elektronischen Mitteln
(am Computer, Smartphone usw.)
Unter die 20 Mitarbeiter fallen alle Mitarbeiter, die elektronischen Zugriff auf
personenbezogene Daten haben, für die Sie verantwortlich sind, auch Aushilfen,
Azubis und Werkstudenten
Mitarbeiter, die keinen elektronischen Zugriff haben werden nicht gezählt.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Auf welchem Weg sollen Kunden Anfragen zum Datenschutz stellen?
ANTWORT: Über die Kontaktdaten im Impressum
FRAGE: Setzen Sie auf Ihrer Webseite ein Live-Chat-Tool von einem Drittanbieter zur
direkten Kommunikation mit Kunden ein?
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: "AVV") nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem Legal Account. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Setzen Sie Terminbuchungslösungen in Ihrem Online-Shop ein?
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: "AVV") nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem Legal Account. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
Der jeweils generierte Text darf nur verwendet werden, sofern die folgenden
Anforderungen erfüllt wurden:
- Freitextfelder können insbesondere in Verbindung mit Sportkursen oder ähnlichen
Angeboten dazu führen, dass Ihre Kundschaft sensible Daten (z.B.
gesundheitsbezogene Angaben wie Krankheiten) mitteilen möchte. Solche Daten
bedürfen aber besonderen Schutzkonzepten. Insoweit empfiehlt es sich in der
unmittelbaren Nähe des Freitextfeldes folgenden Text aufzunehmen: „Angaben in
Freitextfeldern sind freiwillig und müssen für den Versand der Terminbuchung nicht
zwingend ausgefüllt werden. Wir bitten auf die Angabe von sensiblen Daten (z.B.
gesundheitsbezogene Angaben wie Krankheiten) im Rahmen solcher Freitextfelder zu
verzichten.“ Dieser Hinweis findet sich auch nochmals im hiermit erzeugten
Ergebnistext der Datenschutzerklärung. Die alleinige Nennung in der
Datenschutzerklärung ist jedoch nicht ausreichend, da der dortige Hinweis Ihrer
Kundschaft bei Befüllen der Textfelder nicht präsent ist.
- Eine etwaige Synchronisierung der über die Terminbuchungslösung erhobenen
Daten mit anderen externen Kalenderfunktionen, deren Anbietern in Drittländer ohne
Angemessenheitsbeschluss sitzen oder dort Server benutzen, kann zulässig sein, wenn
die einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen
hierzu finden Sie in unserem Whitepaper.
- Die im Rahmen der Vertragsabwicklung zu Zwecken der Terminvereinbarung
erhobenen Daten dürfen nicht (insbesondere nicht nachträglich) zu anderen
Zwecken verarbeitet werden.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Können Kunden in Ihrem Shop als Gast bestellen oder (auch) ein Kundenkonto
eröffnen?
ANTWORT: Kundenkonto und Gastbestellung (empfohlen)
FRAGE: Auf welchen Servern werden die Nutzerdaten Ihrer Webseite gespeichert und
verarbeitet?
ANTWORT: Nur auf eigenen Servern in den Geschäftsräumen des Webseiten-Anbieters
FRAGE: Setzen Sie ein Content Delivery Network ein?
HILFSTEXT:
Wenn Sie neben einem Hostprovider auch einen Content Delivery Network („CDN“)
einsetzen, werden bestimmte Inhalte über regional verteilte Server der CDN-Anbieter
(z.B. Cloudflare, Microsoft Azure) an den Webseitenbesucher ausgeliefert. Durch den
Einsatz eines Content Delivery Network können Seiteninhalte (z.B. Bilder, Videos etc.)
schneller für den Nutzer zur Verfügung gestellt werden, die Ladezeit des Online-Shops
verkürzen und somit die Seitenperformance verbessern.
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: "AVV") nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem Legal Account. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
Bei der Nutzung dieses Dienstes können Daten in Länder ohne
Angemessenheitsbeschluss übermittelt werden.
Art. 46 Abs. 1 DSGVO setzt hierfür eine geeignete Garantie wie die sog.
Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission ("SDK") voraus. Bitte
verwenden Sie den generierten Text nur, wenn die SDK in Ihrem Vertrag mit dem
Anbieter einbezogen sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Restrisiko
auch dann nicht ausgeschlossen werden kann, da die SDK von der
Rechtsprechung und ausländischen Datenschutzbehörden in bestimmten Fällen als
unzureichend erachtet wurden. Ggf. müssen weitere erforderliche Schutzmaßnahmen
ergriffen werden. Weitere Informationen finden Sie im FAQ „Übermittlung von
personenbezogenen Daten in Drittländer“ in Ihrem Legal Account.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Werden Produkte aus Ihrem Angebot im Wege des sogenannten
"Dropshipping" geliefert?
ANTWORT: Nein
FRAGE: Geben Sie personenbezogene Daten an Versanddienstleister weiter, damit
diese vor Zustellung zum Zwecke der Versandankündigung Kontakt mit dem Käufer
aufnehmen können?
HILFSTEXT:
Die Weitergabe postalischer Adressen an den Versanddienstleister ist regelmäßig zur
Erfüllung des Vertrags erforderlich. Wenn Sie nur die postalische Adresse des Kunden
an den Versanddienstleister weitergeben, beantworten Sie diese Frage mit Nein. Für
Telefonnummern und E-Mail-Adressen gilt dies jedoch nicht (Ausnahme:
Telefonnummern bei Speditionslieferungen).
Voraussetzungen für die Weitergabe:
1. Einholung einer wirksamen Einwilligung z.B. im Bestellprozess. Beispiel für
Einwilligungstext:
„Hiermit willige ich in die Weitergabe meiner [Nennung der Daten] an [Nennung +
Anschrift des Versanddienstleisters] zum Zwecke der [elektronischen]
Lieferungsankündigung bzw. -abstimmung meiner bestellten Ware ein. Meine
Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wie folgt widerrufen:
[Widerrufsmöglichkeit einsetzen]. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer
Datenschutzerklärung.”
2. Nennung der Versanddienstleister mit Anschrift in der Datenschutzerklärung
Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie mehrere Versanddienstleister, geben Sie einfach im
Ergebnistext Name und Anschrift des Dienstleisters zusätzlich an.
ANTWORT: Ja
FRAGE : Bitte geben Sie an, ob Sie E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer an einen
Versanddienstleister weitergeben.
ANTWORTEN:
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
FRAGE : An welche(n) Versanddienstleister werden die Daten weitergegeben?
ANTWORTEN:
DHL
DPD
GLS
Hermes
FRAGE: Setzen Sie ein externes Warenwirtschaftssystem ein (z.B. Afterbuy,
Plentymarkets o.ä.)?
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: "AVV") nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem Legal Account. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Setzen Sie den SCHUFA IdentitätsCheck zum Zwecke der Altersverifikation
ein?
HILFSTEXT:
Dieses Verfahren wird eingesetzt, um sicherzustellen, dass der Besteller das
erforderliche Mindestalter erreicht hat. Die Prüfung ist bei Waren erforderlich, deren
Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt und die daher nur an Personen ausgeliefert
werden dürfen, die das erforderliche Mindestalter erreicht haben (z.B. alkoholische
Getränke, Tabakwaren, E-Zigaretten, Trägermedien gemäß FSK-/USK Kennzeichnung,
Waffen, Feuerwerk). Bitte geben Sie auch in den AGB an, dass Sie
Altersverifikationsverfahren einsetzen.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Geben Sie Daten an Inkassodienstleister zum Zwecke der Durchsetzung von
Zahlungsaufforderungen weiter?
ANTWORT: Nein
FRAGE: Holen Sie von Auskunfteien Bonitätsauskünfte von Ihren Kunden ein?
HILFSTEXT:
Bonitätsprüfungen sind auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden möglich,
wenn Sie als Shopbetreiber mit Ihrer Lieferung oder Leistung in Vorleistung treten,
also z.B. beim Versand auf offene Rechnung. Treten Sie nicht in Vorleistung (z.B. bei
Vorkasse-Zahlungen), müssen Sie von Ihren Kunden eine ausdrückliche Einwilligung
für eine Bonitätsprüfung einholen, wenn Sie diese durchführen möchten.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Setzen Sie Zahlungsarten ein, die eine Bonitätsprüfung verlangen?
HILFSTEXT:
Bei Nutzung von Sofort (betrieben durch die Sofort GmbH) beantworten Sie die
Frage bitte mit Nein.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Führen Sie Werbemaßnahmen via E-Mail, Post und/oder Telefon durch?
ANTWORT: Nein
FRAGE: Verwenden Sie in Ihrem Online-Shop Technologien einschließlich Cookies, die
Informationen des Besuchers verarbeiten?
HILFSTEXT:
Cookies sind Daten, die z.B. ein Online-Shop auf dem Rechner des Besuchers
abspeichert. In aller Regel setzen die Shop-Systeme Cookies ein, um z.B. Warenkörbe
oder Spracheinstellungen zwischenzuspeichern.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Google Analytics 4 (GA4)
HILFSTEXT:
Bitte beachten Sie, dass sich der generierte Text ausschließlich auf die neue Version
Google Analytics 4 (GA4) bezieht. Google Analytics Universal wird vom Trusted Shops
Rechtstexter nicht mehr unterstützt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem
Google Analytics Konto.
Nach Auffassung der Datenschutzbehörden ist der rechtskonforme Einsatz von
Google-Analytics nur mit einer IP-Anonymisierung möglich. Eine entsprechende
Einstellung war bei der Vorgängerversion Google Analytics Universal vorgesehen und
existiert bei der aktuellen Version Google Analytics 4 nicht mehr, da die IP-Adresse nur
zum Zwecke des Ableitens von Standortdaten gespeichert und danach wieder gelöscht
wird. Ob dies eine datenschutzkonforme Verwendung von Google Analytics aus Sicht
der Datenschutzbehörden darstellt, bleibt abzuwarten. Ein rechtliches Risiko kann
daher nicht ausgeschlossen werden.
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: "AVV") nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem Legal Account. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Datenfreigabeeinstellungen für "Google-Produkte und - Dienste" sind aktiviert
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zwischen gemeinsam
Verantwortlichen (Englisch: joint controller agreement bzw. JCA) nach Art. 26
DSGVO voraus. Eine solche Verenbarung wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Ein
Muster finden Sie auch in Ihrem Legal Account. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie
den generierten Text nur in diesem Fall.
Bitte beachten Sie, dass ein Restrisiko bei der Verwendung von Google Analytics unter
Aktivierung der Datenfreigabeeinstellungen nicht ausgeschlossen werden kann.
Aktuell wird die von Google vorgegebene Aufspaltung seiner Rolle in
Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher von den Datenschutzaufsichtsbehörden
kritisiert. Insbesondere nach Auffassung des Hamburger Datenschutzbeauftragen liege
die stattfindende Datenverarbeitung in gemeinsamer Verantwortlichkeit von Google
und dem Seitenbetreiber. Diese Auslegung ist nach unserer Auffassung nicht
zwingend. Zudem ist die Problematik noch kein Gegenstand eines behördlichen oder
gerichtlichen Verfahrens geworden. Aus diesem Grund halten wir das rechtliche Risiko
bei der Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen für vertretbar. Wenn Sie
jegliches Risiko vermeiden möchten, empfehlen wir, die Datenfreigabeeinstellungen
für "Google-Produkte und -Dienste" zu deaktivieren.
ANTWORT: Nein
FRAGE: User-ID-Funktion
ANTWORT: Nein
FRAGE: Google Signals
ANTWORT: Nein
FRAGE: DoubleClick-Cookie
ANTWORT: Nein
FRAGE: Google Adsense
ANTWORT: Nein
FRAGE: Google Analytics Consent Mode / Einwilligungsmodus
HILFSTEXT:
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie den Einwilligungsmodus so konfiguriert haben, dass
keine zusätzlichen Daten an Google übermittelt werden, als dies standardmäßig der
Fall ist, und verwenden Sie den generierten Text nur in diesem Fall.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein rechtliches Risiko auch bei dieser
Konfiguration besteht, da personenbezogene Daten der Webseitenbesucher an Google
ohne Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage übermittelt werden. Aus diesem
Grund raten wir von der Implementierung des Einwilligungsmodus dringend
ab.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Google Ads
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zwischen gemeinsam
Verantwortlichen (Englisch: joint controller agreement bzw. JCA) nach Art. 26
DSGVO voraus. Eine solche Verenbarung wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Ein
Muster finden Sie auch in Ihrem Legal Account. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie
den generierten Text nur in diesem Fall.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Google Ads Remarketing
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zwischen gemeinsam
Verantwortlichen (Englisch: joint controller agreement bzw. JCA) nach Art. 26
DSGVO voraus. Eine solche Verenbarung wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Ein
Muster finden Sie auch in Ihrem Legal Account. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie
den generierten Text nur in diesem Fall.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Google Ads Conversion Manager
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zwischen gemeinsam
Verantwortlichen (Englisch: joint controller agreement bzw. JCA) nach Art. 26
DSGVO voraus. Eine solche Verenbarung wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Ein
Muster finden Sie auch in Ihrem Legal Account. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie
den generierten Text nur in diesem Fall.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Google Ads Consent Mode / Einwilligungsmodus
HILFSTEXT:
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie den Einwilligungsmodus so konfiguriert haben, dass
keine zusätzlichen Daten an Google übermittelt werden, als dies standardmäßig der
Fall ist, und verwenden Sie den generierten Text nur in diesem Fall.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein rechtliches Risiko auch bei dieser
Konfiguration besteht, da personenbezogene Daten der Webseitenbesucher an Google
ohne Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage übermittelt werden. Aus diesem
Grund raten wir von der Implementierung des Einwilligungsmodus dringend
ab.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Google Maps
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zwischen gemeinsam
Verantwortlichen (Englisch: joint controller agreement bzw. JCA) nach Art. 26
DSGVO voraus. Eine solche Verenbarung wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Ein
Muster finden Sie auch in Ihrem Legal Account. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie
den generierten Text nur in diesem Fall.
Bitte beachten Sie, dass dieser Google-Dienst wohl standardmäßig Google Fonts
nachlädt. Auf die Problematik bzgl. der Verwendung von Google Fonts wird
hingewiesen. Prüfen Sie bitte ob Sie das Nachladen von Google Fonts manuell
unterbinden können bzw. verwenden Sie zusätzlich die Texte zu Google Fonts und
holen hierfür eine wirksame Einwilligung ein oder verzichten Sie gänzlich auf den
Einsatz dieses Dienstes.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Google Recaptcha
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zwischen gemeinsam
Verantwortlichen (Englisch: joint controller agreement bzw. JCA) nach Art. 26
DSGVO voraus. Eine solche Verenbarung wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Ein
Muster finden Sie auch in Ihrem Legal Account. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie
den generierten Text nur in diesem Fall.
Bitte beachten Sie, dass dieser Google-Dienst wohl standardmäßig Google Fonts
nachlädt. Auf die Problematik bzgl. der Verwendung von Google Fonts wird
hingewiesen. Prüfen Sie bitte ob Sie das Nachladen von Google Fonts manuell
unterbinden können bzw. verwenden Sie zusätzlich die Texte zu Google Fonts und
holen hierfür eine wirksame Einwilligung ein oder verzichten Sie gänzlich auf den
Einsatz dieses Dienstes.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Google Tag Manager
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: "AVV") nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem Legal Account. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
Der hiermit generierte Textbaustein ist nur geeignet, wenn Sie für die Nutzung des
Google Tag Managers eine Einwilligung einholen.
Bitte beachten Sie, dass seitens Google völlig unklar ist, ob und inwieweit Google im
Rahmen des Google Tag Managers personenbezogene Daten Ihrer Kunden verarbeitet.
Es empfiehlt sich daher, auf den Google Tag Manager vollständig zu verzichten und
die jeweiligen Dienste direkt über den Webcode Ihrer Webseite einzubinden. Dies stellt
stets eine deutlich datenschutzfreundlichere Einbindungsweise dar.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Setzen Sie auf Ihrer Webseite PlugIns von sozialen Netzwerken ein?
HILFSTEXT:
Nach aktueller Rechtsprechung ist die Verwendung von Standard-Plugins
ausschließlich über die sog. Shariff-Lösung rechtlich unbedenklich. Wir empfehlen, auf
eine anderweitige Einbindung von Social Plugins zu verzichten. Hier finden Sie
technische Informationen zu Shariff. Bitte verwenden Sie den generierten Text nur,
wenn Sie die Shariff-Lösung tatsächlich nutzen.
ANTWORT: Nein
FRAGE: Betreiben Sie Seiten bzw. Konten bei Social-Media Plattformen? (z.B.
Facebook-Fanpage)
HILFSTEXT:
Bei dem Betrieb von Seiten auf Social Media Plattformen sind zwei Aspekte zu
beachten, die für alle zur Auswahl stehenden Anbieter und Dienste gelten:
1. Gemeinsame Verantwortlichkeit mit dem Plattformanbieter
2. Dattenübermittlung in Drittländer
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zwischen gemeinsam
Verantwortlichen (Englisch: joint controller agreement bzw. JCA) nach Art. 26
DSGVO voraus. Eine solche Verenbarung wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Ein
Muster finden Sie auch in Ihrem Legal Account. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie
den generierten Text nur in diesem Fall.
Bitte beachten Sie, dass die Datenschutzkonferenz (DSK) die von Facebook zur
Verfügung gestellte Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO als nicht ausreichend
qualifiziert. Die DSK vertritt die Ansicht, dass Facebook-Fanpages derzeit nicht
datenschutzkonform einsetzbar sind, weder von öffentlichen noch von nicht-
öffentlichen Stellen. Näheres hierzu lesen sie hier. Bitte beachten Sie, dass die
Rechtsauffassung der DSK nicht abschließend ist, sie kann jedoch von
Aufsichtsbehörden und/oder Gerichten geteilt werden.
Die DSK macht ebenfalls darauf aufmerksam, dass nach ihrer Auffassung
die gleichen Gesichtspunkte genauso für andere Social-Media-Präsenzen
(z.B.: Instagram, Twitter, etc.) gelten.
Bei der Nutzung dieses Dienstes können Daten in Länder ohne
Angemessenheitsbeschluss übermittelt werden.
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden personenbezogenen Daten in die USA
übermittelt. Für die USA liegt ein Beschluss der Europäischen Kommission über ein
angemessenes Datenschutzniveau als Grundlage für eine Drittlandsübermittlung vor,
soweit der jeweilige Dienstleister zertifiziert ist. Soweit der Dienstleister (noch)
nicht zertifiziert ist, müssen weiterhin die Regelungen zu Übermittlungen in
Länder ohne Angemessenheitsbeschluss eingehalten werden.
Art. 46 Abs. 1 DSGVO setzt hierfür eine geeignete Garantie wie die sog.
Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission ("SDK") voraus. Bitte
verwenden Sie den generierten Text nur, wenn die SDK in Ihrem Vertrag mit dem
Anbieter einbezogen sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Restrisiko
auch dann nicht ausgeschlossen werden kann, da die SDK von der
Rechtsprechung und ausländischen Datenschutzbehörden in bestimmten Fällen als
unzureichend erachtet wurden. Ggf. müssen weitere erforderliche Schutzmaßnahmen
ergriffen werden. Weitere Informationen finden Sie im FAQ „Übermittlung von
personenbezogenen Daten in Drittländer“ in Ihrem Legal Account.
ANTWORT: Ja
FRAGE : Auf welchen Social-Media-Plattformen bieten Sie Seiten bzw. Konten an?
ANTWORTEN:
Facebook (by Meta)
Youtube
FRAGE: Setzen Sie in Ihrem Shop das Trusted Shops Trustbadge ein?
HILFSTEXT:
Das Trusted Shops Trustbadge ist die Technologie, um Ihren Kunden alle Services an
einem Ort zu bieten. Es ist immer im Blickfeld Ihrer Besucher und zeigt Ihr Gütesiegel,
Ihre Note und Ihre Bewertungssterne an. Über diese Technologie bieten Sie zudem die
Trusted Shops Garantie an und sammeln automatisch Bewertungen. Weitere
Informationen finden Sie hier.
Wichtig: Bitte beantworten Sie die Frage nur mit "Ja", wenn Sie im Zielmarkt, wofür
diese Datenschutzerklärung erstellt wird, auch tatsächlich das Trustbadge einsetzen.
ANTWORT: Nein